Ergänzung: Damit wir eine Durchmischung möglichst vermeiden, werden wir weiterhin alle Kinder direkt in die Klasse reinschicken. Nach Unterrichtsschluss werden in Schötmar die Jahrgänge 1 und 3 Richtung Kirchplatz entlassen, Jahrgang 2 und 4 über den Schulhof. In Holzhausen werden Klasse 3 und 4 bei der Bushaltestelle vom Schulhof gehen und Klasse 1 und 2 zum Lehrerparkplatz. Außerdem werden wir jede Klasse etwas zeitversetzt entlassen.

Aktuelle Änderungen- Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel

Liebe Eltern,

heute erreichte uns eine erneute Email vom Ministerium. Diese Mail beschreibt ganz konkret, dass ab 15.06.2020 wieder ein Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel in den Grundschulen stattfinden soll. Dies wäre möglich, da sich die Pandemie-Lage in Nordrhein-Westfalen deutlich entspannt habe. Es wurde eine erhebliche Verlangsamung des Infektionsgeschehens festgestellt. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir die Corona-Pandemie überstanden haben. Aber wir können angesichts solcher Entwicklungen die Risiken des Infektionsgeschehens verantwortungsvoll neu bewerten. Wir müssen dies auch tun, denn die Eindämmungspolitik der letzten Monate ist für unser soziales Leben alles andere als folgenlos geblieben. Die Folgen des eingeschränkten Schulbetriebs für die Bildungslaufbahn der Schülerinnen und Schüler, aber auch für das soziale Leben in den Familien, sind enorm. Darauf hat die Landesregierung sehr früh hingewiesen.

Hinzu kommt, dass das Robert-Koch-Institut schon Mitte Mai 2020 zu einer Neubewertung der sogenannten Risikogruppen gelangt ist. An die Stelle einer abstrakten Zuordnung nach Vorerkrankung oder Alter ist die Empfehlung einer individuellen ärztlichen Einschätzung des jeweiligen Risikos getreten.

Bund und Länder haben am 26. Mai 2020 beschlossen, die Kontaktbeschränkungen auf Gruppen bis zu 10 Personen zu öffnen. Zudem besteht Einigkeit, dass der Kita- und Schulbetrieb in Bezug auf Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gesondert zu betrachten ist. Hier tritt die Notwendigkeit der Abstandswahrung zurück, sofern konstante (Lern-)gruppen gebildet werden können und Infektionsprävention durch Vermeidung von Durchmischung geleistet werden kann.

In den Grundschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück.

Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden.

Für den Schulalltag bedeutet dies:

Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden. Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten.

Dadurch endet die Notgruppen-Betreuung bei uns am 10.06.2020.

Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wiederaufgenommen. Wir haben entschieden, dass die OGS jedoch weiterhin freiwillig wahrgenommen und zu flexibleren Zeiten beendet werden kann.

Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. Das Ministerium für Schule und Bildung prüft darüber hinaus, zusätzliche Ferienangebote für weitere Schülergruppen zu ermöglichen und entsprechend finanziell auszustatten. Zu all diesen Punkten wird es zeitnah eine gesonderte Information geben.

Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Aus Anlass einer Erweiterung des Präsenzunterrichts ist noch einmal auf Folgendes hinzuweisen:  bei erkrankten Kindern oder Kindern mit im Haushalt lebenden Angehörigen der Risikogruppe, können sich weiterhin von mir bis zu den Sommerferien freistellen lassen und erhalten weiterhin durch die Lehrkraft Lernpakete.

Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einer verantwortungsvollen Normalität. Für die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen ist dies ein besonders wichtiger Schritt. Wir alle, vor allem aber die Schülerinnen und Schüler, brauchen jetzt ein Signal, dass Schule wieder „normal“ stattfinden kann. Natürlich unter dem Vorbehalt, dass sich das Infektionsgeschehen auch weiterhin rückläufig bzw. konstant entwickelt, soll daher nach den Sommerferien der Regelbetrieb in allen Schulformen wiederaufgenommen werden.

Ab 15.06.2020 haben daher die Kinder bei uns folgenden Unterricht:

Klasse 1 und 2 haben in der 1. Stunde Betreuung der OGS-Kinder durch die Klassenlehrer in ihrem Klassenraum.

2.-5. Stunde ist dann Unterricht in der Regel beim Klassenlehrer

In der Woche: 11 Stunden Deutsch/Mathe, 2 Std. Ku, 1 Std. Mu, 2 Std. E, 2. Std. SU und 2 Std. Sport.

Am Donnerstag und Freitag werden die OGS-Kinder auch noch in der 6. Stunde betreut werden durch den Klassenlehrer.

Klasse 3 und 4 haben 1.-5. Stunde Unterricht: 15 Std. Mathe/Deutsch, 2 Std. Ku, 2 Std. Mu, 2 Std. E, 4 Std. SU in der Regel beim Klassenlehrer.

Am Montag, Dienstag und Mittwoch müssen die OGS-Kinder auch noch in der 6. Stunde betreut werden durch den Klassenlehrer.

Es wird wieder täglich Hausaufgaben geben!

Bitte seien Sie sich der weiterhin bestehenden Verantwortung bewusst und schicken Ihr Kind nur, wenn es keine Anzeichen von Husten, Schnupfen, Niesen, Halsschmerzen, Geschmackslosigkeit und/oder Fieber vorweist. Außerdem muss Ihr Kind 14 Tage zu Hause bleiben, wenn Sie oder Ihr Kind wissentlich Kontakt zu einer erkrankten Person hatten.

Melden Sie Ihr Kind unbedingt telefonisch krank mit Symptomen, da weiterhin alle Verdachtsfälle sorgsam zu prüfen sind.

Für Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch oder per Email bei mir melden.

T.N. Krenz

Wichtige Änderungen ab 15.06.2020!!!! Ergänzung

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