Liebe Eltern,

 

ab Samstag, den 5. Dezember gilt in Lippe eine erweitere Maskenpflicht. Hierzu hat der Kreis Lippe eine Allgemeinverfügung erlassen, die über die in der Coronaschutzverordnung NRW geregelten Bereiche hinaus geht. Bis zum 10.01.2021 gilt daher in folgenden Bereichen in Schötmar eine Maskenpflicht:

6:00-20:00 Uhr:

Auf folgenden Straßen:

Begastraße, Krumme Weide, Markt Schötmar, Schloßstraße ab Am alten Teich bis Heldmannstraße, Schülerstraße

Auf folgenden Parkplätzen:

Parkplatz am Schloß (Heldmannstr. 6-9)

Pfarrkamp (Pfarrkamp 6)

Ladestraße (Ladestraße 1)

Montessoriweg (Montessoriweg 2)

Vehrlingstraße (ggü, Vehrlingstraße 7)

Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 2 Nr. 2 CoronaSchVO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der vollziehbaren Anordnungen unter Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 1a Nr. 24 und Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 IfSG mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

 

Bitte denken Sie daher an Ihre Masken!

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Erweiterte Maskenpflicht in Schötmar

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