Liebe Eltern,

auf der Grundlage der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung findet derzeit der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ganz überwiegend im Wechselunterricht, in einer geringeren Zahl von Fällen wegen hoher Inzidenzwerte noch im reinen Distanzunterricht statt.

Nordrhein-Westfalen hat mit diesem Unterrichtskonzept auf dem Höhepunkt der dritten Welle der Pandemie einer nachhaltigen Infektionsprävention den Vorrang gegeben. Inzwischen weist mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte eine stabile Inzidenz von unter 100 auf. Hinzu kommt, dass in Nordrhein-Westfalen schon in der 12. Kalenderwoche das erste Mal in den Schulen getestet wurde; seit dem Ende der Osterferien erfolgen stabil zwei pflichtige Tests pro Woche. In den Grund- und Förderschulen steht zudem seit dem 10. Mai 2021 mit dem Lolli-Test ein sehr sensitives und altersgerechtes Testverfahren zur Verfügung.

Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht

Auch aus diesen Gründen kehren ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Ab da haben dann alle Kinder wieder jeden Tag Schule. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort.

Auch für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten:

  • An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
  • danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;

Zur Erinnerung: Unverzichtbare schriftliche Leistungsnachweise können schon derzeit von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen und Jahrgangsstufen in der Schule selbst abgelegt werden.

Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Hinweise zu den aktuellen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb finden Sie unter folgendem Link: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken

 

Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Lolli-Test unterziehen.

Auswirkungen auf die Testverfahren

Grundsätzlich hat die Umstellung vom Wechsel- auf einen vollständigen Präsenzunterricht keine Auswirkungen auf die in den Schulen eingesetzten Testverfahren und die Anzahl der benötigten Tests.

Für die Grundschulen, die am Lolli-Testverfahren beteiligt sind, werden sich voraussichtlich nur kleine Änderungen ergeben. Im Interesse einer gleichmäßigen Auslastung der Labore und mit dem Ziel, die Anpassungen so gering wie möglich zu halten, wird es zumindest bis auf Weiteres bei den vier Pool-Testtagen Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bleiben, wobei an jedem Tag die Hälfte der in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler am Pool-Test teilnehmen. Das hätte in einer Grundschule zur Folge, dass beispielsweise montags und mittwochs die Schülerinnen und Schüler der Schuleingangsphase, dienstags und donnerstags die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 am Pooltest teilnehmen. Zu den möglichen Anpassungen beim Lolli-Testverfahren werden wir den betroffenen Schulen kurzfristig gesonderte Informationen zukommen lassen, u.a. auch zur ggf. geänderten Poolbildung.

Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb

Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 können gemäß Coronabetreuungsverordnung ab dem 31. Mai 2021 im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist.

Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort; die Coronabetreuungsverordnung lässt in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 auch das Tragen einer Alltagsmaske zu.

Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem Präsenzbetrieb

Da die Rückkehr zum angepassten Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen ermöglicht, gibt es dort keine Angebote der pädagogischen Betreuung mehr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am Präsenzunterricht einschließlich der – möglicherweise eingeschränkten – Ganztags- und Betreuungsangebote teil.

Sportunterricht

Auch der Sportunterricht soll wieder erteilt werden, jedoch draußen im Freien. Wir werden daher den Sportunterricht ab dem 31.05.2021 wieder umsetzen. Bitte geben Sie Ihren Kindern daher Turnschuhe für draußen mit und ggf. ein T-Shirt.

Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem Präsenzbetrieb

Da die Rückkehr zum angepassten Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen ermöglicht, gibt es dort keine Angebote der pädagogischen Betreuung mehr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am Präsenzunterricht einschließlich der – möglicherweise eingeschränkten – Ganztags- und Betreuungsangebote teil.

Planung von Abschlussfeiern

Bereits in der letzten SchulMail hatte ich darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage halte ich aber dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar.

Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass wir die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festlegen können. Wir werden Sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Tanja N. Krenz

Schulbetrieb ab 31.05.2021

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