Liebe Eltern,

das Lolli-Testverfahren wird nun wieder angepasst.

Punkt 1: Alle Grundschulen müssen Formblätter (tages- bzw. Test-aktuell) zu jedem Pool mitschicken.

Punkt 3: Grundschulen, die das Formblattsystem nutzen, kleben zusätzlich zum Rote-Tüte-Barcode die SuS-spezifischen Barcodes auf.

Im Falle eines positiven Pools werden immer alle Erziehungsberechtigten per SMS informiert. Dort, wo SuS nicht anwesend waren, kann die SMS ignoriert werden.

Sie könnten also ab dem 03.02.2022 vom Labor eine SMS bekommen, in der z.B. steht: „Ihr Kind X.X war Teil eines positiven Pooltests“, oder: „Der Pool Ihres Kindes war positiv.“ Dies bedeutet dann stets, das wir alle Kinder ab dem nächsten Tag bis zum nächsten NEGATIVEN Pool mit unseren Schnelltests testen müssen. Wir haben unser Testverfahren etwas angepasst und testen ab sofort alle positiven Pool-Klassen morgens im Klassenverband in den Klassen. Dies entlastet sicherlich Sie und Ihren Familienablauf und auch unser System. Danke bisher an alle engagierten Eltern, die noch spät abends zu einer Teststelle gefahren sind!

Sollte Ihr Kind positiv sein, gelten weiterhin folgende Vorgaben:

Wer gilt als andere Kontaktperson:

Als „andere Kontaktpersonen“ gelten Personen (Erzieher, Lehrer, SchülerInnen), bei denen aufgrund eines intensiven Kontaktes mit einer positiv getesteten Person in der Schule ohne Schutzmaßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Übertragung stattgefunden haben kann.

  • Diese sollten entsprechend der Corona TestQuarantäneVO von der positiv getesteten Person über das positive Ergebnis unterrichtet werden (§14 Absatz 4). Ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens haben diese Kontakte sich nach den Vorgaben der o.g. Verordnung § 16 zu verhalten (Erklärung s. u.)

Keine Absonderungsverpflichtung besteht für:

  • Familienangehörige und andere Haushaltsmitglieder der Kontaktpersonen

oder deren weiteren Kontakte.

  • Von der Absonderungspflicht ausgenommen sind symptomfreie Kontaktpersonen, die über eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung gemäß § 2 Ziff. 3 der CO-VID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-Verordnung verfügen und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
  • doppelt Geimpfte, bei denen das Datum der letzten Impfung mehr als 14 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt, oder
  • Geimpfte Genesene (Genesene Person, die vor oder nach der Infektion mindestens 1 Impfung hatten
  • „frisch“ genesene Personen, bei denen der positiv bestätigte Befund über das Vorliegen der SARS-CoV-2-Infektion mehr als 28 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

 

Dieses Vorgehen gilt im Kreis Lippe:

 

Testungen

  • Standardmäßig erfolgen in den Grund- und Förderschulen 2x/Wo PCR-Pooltestungen. Diese müssen bei positivem Ergebnis mind. durch einen Antigentest in einer Bürgerteststelle bestätigt werden. Ist dieser Test negativ, darf die betroffene Person wieder zur Schule kommen. Positiv getestete Personen gehen in Isolation und füllen das Formular für infizierte Personen auf der Kreis Lippe Homepage https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/corona.php

 

Absonderung

  • „andere Kontaktpersonen“ (nicht Haushaltskontakte) sollen sich für 10 Tage, gerechnet ab dem letzten Kontakt zur infizierten Person
    • bestmöglich absondern
    • engen Kontakt mit anderen haushaltsfremden Personen vermeiden
      • insbesondere in Innenräumen
    • größere Gruppen vermeiden
    • bei einem unvermeidbaren Kontakt mit anderen Personen die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten (AHA-Regeln).
    • Bei Auftreten von Symptomen innerhalb der 10 Tage nach Kontakt zu der positiv getesteten Person erfolgt umgehend eine Selbstisolierung und Testung (niedergelassener Haus- oder Kinderarzt)

 

  • die bestmögliche Absonderung erfolgt 10 Tage in der eigenen Häuslichkeit
    • ist dies nicht möglich, wird von der Seite des Gesundheitsamtes empfohlen
      • mindestens 5 Tage zu Hause zu bleiben und am 1. Tag der Rückkehr in die Schule einen negativen POC-Test (Bürgertest) vorzulegen (nur für symptomfreie Personen möglich).
      • in der Schule sollte bis zum 14. Tag eine FFP2-Maske getragen werden.

 

  • in Bezug auf die oben dargestellte Absonderung erfolgt keine weitere Bescheid- Erteilung oder Anordnung seitens des Gesundheitsamtes.

Bei offenen Fragen können Sie weiterhin gerne mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen.

 

Dank für Ihr Verständnis und mit freundlichem Gruß

Tanja N. Krenz

Anpassung Lolli-Test ab 03.02.2022

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