Liebe Eltern,

 

heute weitere Ergänzungen zum geänderten Testverfahren ab 28.02.2022:

 

  • Ab dem 28.02.2022 finden keine Pooltestungen mehr statt.
  • Es werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler (also die Kinder, die weder vollständig geimpft noch genesen sind) dreimal wöchentlich, außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.
  • Die Testung erfolgt am Montag, Mittwoch und Freitag vor dem Unterricht oder am Vorabend des jeweiligen Testtages.
  • Immunisierte Kinder dürfen freiwillig selbstverständlich auch einen Antigen-Selbsttest durchführen.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhielten am Mittwoch (gestern) bereits 10 Tests und erhalten übernächste Woche noch einmal 10 Tests.
  • Sie als Eltern, versichern die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der drei wöchentlichen Testungen zu Beginn des neuen Testverfahren und geben Ihren Kindern die ausgefüllte Bescheinigung mit, die bis zu den Osterferien gilt. Bitte füllen Sie die beigefügte Bescheinigung bis spätestens zum 28.02.2022 aus.
  • Alternativ können Bürgertests durchgeführt werden. Ein Bürgertest hat eine Gültigkeit von 24 Stunden.
  • Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf ein unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome) kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.
  • Wir bitten Sie der Selbsttestung zu Hause gewissenhaft nachzukommen. Nur so können wir uns möglichst alle vor einer Ansteckung schützen.
  • Sie erhalten von uns genau 3 Selbsttests pro Woche. Mehr Tests sind nicht vorgesehen.
  • Bitte behalten Sie Ihr Kind bei Krankheitssymptomen zu Hause.

 

  • 3 Abs. 1 Satz 1 CoronaBetrVO:

„(1) Am Unterricht sowie allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Andere Personen sind vom Unterricht sowie allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden ausgeschlossen. Zudem ist ihnen das Betreten der Gebäude, außer in Notfällen, untersagt.“

Dies bedeutet, dass alle Kinder ohne die ausgegebene Bescheinigung (Selbstversicherung) oder Bürgertest (3 mal wöchentlich) NICHT AM UNTERRICHT TEILNEHMEN dürfen und auch nicht ins Schulgebäude gelangen. Die Bestätigung brauchen wir bis zum 28.02.2022. Zwei weitere Bestätigungen werden wir noch verteilen und zum 14.03.2022 und zum 28.03.2022 benötigen.

Unter folgendem Link können Sie die Mail des Ministeriums im Original lesen:

https://www.schulministerium.nrw/17022022-aenderung-der-testverfahren-den-schulen-des-landes-nordrhein-westfalen

 

Bleiben Sie gesund und mit freundlichen Grüßen

Tanja N. Krenz

Ergänzungen neues Testverfahren ab 28.02.2022

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