Liebe Eltern,

in dem heutigen Schreiben vom MAGS wir benannt, dass die Maßnahmen der Testungen und weitere Maßnahmen das Risiko einer Infektionsübertragung in der Schule reduziert ist. Daher finden aktuell die Übertragungen einfach im häuslichen Umfeld und im Rahmen von Begegnungen, bei denen Hygienemaßnahmen weniger Beachtung finden statt. Außerdem ist allen klar, dass der regelmäßige Zugang zur Schule für Kinder entwicklungspsychologisch und pädagogisch wichtig ist. Daher gibt es ab Montag, den 20.09.21 neue Quarantäneentscheidungen von Kontaktpersonen im Setting von Schule.

– im Falle einer PCR-bestätigten SARS-CoV2-Infektion bei einer Person im Klassenverband, ist die Anordnung einer Absonderung in der Regel auf den nachweislich infizierten Fall zu beschränken.

– Weitere Quarantänemaßnahmen können nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, durch Lüftungskonzepte mit Frischluftzufuhr, das Testen, dem Tragen einer medizinischen Maske vermieden werden.

– Dies gilt auch für den OGS-Bereich und Sportunterricht.

– Ausnahme könnten gegeben sein, wenn s sich um ein Ausbruchsgeschehen oder neue Mutationsvariante handelt.

– Sollte eine Absonderung notwendig sein, kann die Quarantäne für asymptomatische Kontaktpersonen, wenn frühestens am 5. Tag ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann.

– Die Testungen werden weiterhin zweimal in der Woche mit der „Lolli-Testung“ durchgeführt.

– Die Lolli-Testung kann durch einen negativen PCR-Test-Nachweis ersetzt werden oder durch den Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltest einer Teststelle (Bürgertest) dreimal in der Woche (montags, mittwochs, freitags).

 

Bleiben Sie gesund und

mit freundlichen Grüßen

Tanja N. Krenz

Quarantäneentscheide und Testung in der Grundschule ab 20.09.2021

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